Es ist geradezu die Aufgabe des Verwaltungsapparates und der Regierung als seiner Spitze, gestützt auf eingehende Abklärungen zu selbstsicheren Meinungen über die von ihr zu lösenden Problematiken zu gelangen. Dass es während diesen Abläufen und im Besonderen bei grossem öffentlichem Interesse für bedeutsame Projekte auch zu eindeutigen Meinungsäusserungen kommt, liegt in der Natur ihrer Aufgabe, und stellt in gewissem Sinn auch ein notwendiges Element demokratischer Willensbildung dar. Angesichts dieser systemimmanenten "Vorbefasstheit" der Verwaltung kann man nicht die gleichen Garantien wie im Gerichtsverfahren verlangen.