Diese muss sich meist schon vorher eine eigene und fundierte Meinung bilden, beziehungsweise es handelt sich oft um Rechtsmittel gegen Verfügungen, die sie selbst getroffen hat oder deren Grundlagen von ihr selbst erarbeitet worden sind. Es ist geradezu die Aufgabe des Verwaltungsapparates und der Regierung als seiner Spitze, gestützt auf eingehende Abklärungen zu selbstsicheren Meinungen über die von ihr zu lösenden Problematiken zu gelangen.