Mit Schreiben vom 28. November 2002 gelangten die Beschwerdeführer an die Vorinstanz mit dem Antrag, sämtliche Regierungsmitglieder, insbesondere aber Dr. Peter Aliesch (Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements) sowie sein Nachfolger Dr. Martin Schmid, das Justiz-, Polizeiund Sanitätsdepartement selbst sowie auch alle übrigen Departemente hätten sich sowohl im Massnahmeverfahren als auch im Hauptverfahren in den Ausstand zu begeben. Aus den Akten ergebe sich nämlich, dass sämtliche Genannten hinsichtlich des Spitalplatzes Chur eine vorgefasste Meinung hätten und daher den Anschein der Befangenheit erweckten.