Wenn der Stiftungsrat im angefochtenen Beschluss vom 18. September 2002 "bedingungslos ja zum Spitalplatz Chur sagt", so ist darin bloss eine stiftungspolitische und programmatische Äusserung zu erblicken, welche unter Umständen, das heisst bei Hinzutreten weiterer Beschlüsse/Handlungen, dereinst dazu führen könnte, dass die erweiterte Grundversorgung des Spital Z.s aufzugeben ist. Sie bewirkt allein jedoch noch nichts; namentlich ist klar, dass damit die im Stiftungszweck statuierte erweiterte Grundversorgung des Spital Z.s, jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt, nicht unmittelbar tangiert wird.