Mit dem Beschluss ist allenfalls die Grundlage für entsprechende Vorbereitungshandlungen geschaffen worden. Es sollen Abklärungen über die Durchführbarkeit getroffen und Vorarbeiten für die konkret erforderlichen Änderungen in der Stiftungsgrundlagen sowie Entwürfe für einen möglichen Partnerschafts- und Gründungsvertrag mit den übrigen Spitalträgern in Chur und den Managementvertrag mit der Betriebsgesellschaft stattfinden. Der Stiftungsrat kann erst nach der rechtskräftigen Genehmigung der Organisationsänderung respektive unter einer entsprechenden Suspensivbedingung die Gründung der gemeinsamen Betriebsgesellschaft und die Übertragung der operativen Leitung beschliessen (act.