Was der Stiftung Negatives (tatsächlicher materieller oder immaterieller Schaden, rechtliche Nachteile) widerfährt, wenn der angefochtene Beschluss in Kraft bleibt, legen die Berufungskläger nicht genügend konkret dar. Es reicht nicht zu sagen, der Beschluss stelle ein fait accompli dar und bedeute den Anfang vom Ende für das Spital Z.. Widersprüchlich werden die Beschwerdeführer dort, wo sie behaupten, die Erwägung der Vorinstanz, dass es für die Umsetzung 18