2. Das Departement beantragt vollständige Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Berufungskläger. Die Stiftung Spital Z. Chur beantragt die Abweisung der Berufungsbegehren 2 und 3, ebenfalls unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Berufungskläger. 8