E.1. Dagegen erhoben die P. und X. als einfache Streitgenossen am 10. Oktober 2002 Aufsichtsbeschwerde an das Amt für Zivilrecht des Kantons Graubünden. Sie stellten folgende Rechtsbegehren: 1. Der anlässlich der Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Spital Z. Chur gefasste Beschluss vom 18. September 2002, [...Zitat Beschluss] sei hinsichtlich der Ziffern 2 und 3 aufzuheben.