Das Spital Z. sagt JA, zusammen mit den beiden anderen Spitalträgem des Spitalplatzes Chur eine gemeinsame Betriebsgesellschaft zu gründen und die gesamte operative Führung an diese Betriebsgesellschaft zu übertragen. Das Spital Z. ist damit einverstanden, dass die Zuweisung der Leistungsbereiche und der Spezialitäten an die einzelnen Spitäler der Betriebsgesellschaft übertragen wird. 4. Die am 23. August 2002 eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschluss der Regierung i. S. Spitalliste 2002 wird zurückgezogen.