D. Der Stiftungsrat des Spital Z.s hielt anfänglich die Entscheidungsgrundlagen für ein Mitmachen im Sinne der GSK für unzureichend, weil seiner Ansicht nach im Umsetzungskonzept nicht genügend klar zum Ausdruck kam, wie die künftige Disziplinenverteilung unter den 3 Spitälern (einfache, normale oder erweiterte Grundversorgung, Akutbereich, Chirurgie, Spezialitätenmedizin) und damit die Stellung des Spital Z.s aussehen würde. Er fürchtete namentlich um dessen Rolle als Akutspital und prognostizierte eine Abwanderung von qualifiziertem Personal.