Die spezialärztliche Tätigkeit darf jedoch nur im genau spezifizierten Fall die Breite der Zentrumsversorgung erreichen. Gemäss Spitalliste sollte das Spital Z. den Leistungsauftrag für Medizin, Chirurgie, Urologie (nur bis 30. Juni 2003) und Ophthalmologie (als Zentrumsversorgung) erhalten. Die Spitalliste focht das Spital Z. beim Verwaltungsgericht an. Am 15. Oktober 2002 setzte die GSK eine Arbeitsgruppe zur Gründung einer Betriebsgesellschaft im Sinne des Umsetzungskonzepts ein.