Mit Beschluss vom 19. März 2002 befürwortete die Regierung namens des Kantons als Träger des Frauenspitals Fontana dieses Umsetzungskonzept und stimmte unter anderem der Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft zu, mit welcher die 3 Spitäler inhaltlich übereinstimmende Managementverträge abschliessen sollen. Dabei wies sie auf die Notwendigkeit einer vorgängigen Änderung der Stiftungsurkunde des Spital Z.s im Sinne des Umsetzungskonzepts hin. Von der Stiftung Spital Z. Chur werde erwartet, dass sie bis 20. April 2002 zu Handen der GSK zum unterbreiteten Konzept und den Anträgen ebenfalls Stellung beziehe und verbindlich entscheide.