Daneben obliegen die laufenden administrativen Geschäfte einer aus 7 Mitgliedern bestehenden Spitalkommission. Die Spitalkommission besorgt den unmittelbaren Verkehr mit der Spitaldirektion und erledigt alle Geschäfte, die nicht dem 3 Stiftungsrat vorbehalten sind oder in die Kompetenz der Spitaldirektion fallen. Einzelheiten dazu regelt der Stiftungsrat im Organisationsreglement. B. Vorliegendes Verfahren spielt sich vor einem gesundheitspolitischen Hintergrund mit folgender Entwicklung ab: