- Beschlussfassung über jährlich wiederkehrende Ausgaben, falls diese im Einzelfall die im Organisationsreglement festgelegte Ausgabengrenze übersteigen - Aufnahme von Darlehen - Abschluss einer Vereinbarung mit der Spitalregion Churer Rheintal betreffend die Defizitdeckung aus Bau, Unterhalt und Betrieb des Spital Z.s. - Beschlussfassung über weitere Angelegenheiten, welche auf Grund des Organisationsreglementes in die Zuständigkeit des Stiftungsrates fallen.