Das Organisationsreglement und spätere Aenderungen bedürfen der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung der Spitalregion sowie der Aufsichtsbehörde - Erwerb und Veräusserung von Grundeigentum und dessen Belehnung oder Belastung mit Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten. Davon ausgenommen sind Grenzbereinigungen, die in die Kompetenz der Spitalkommission fallen - Beschlussfassung über Anschaffungen, Bauten und Unterhaltsarbeiten, sofern die Kosten im Einzelfall die im Organisationsreglement festgelegte Kreditlimite übersteigen