In dieses sind auch Bestimmungen über die Genehmigung des Voranschlages, über Wahlen, insbesondere der Kontrollstelle, sowie über Abstimmungen und Einberufung der Organe aufzunehmen. Das Organisationsreglement und spätere Aenderungen bedürfen der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung der Spitalregion sowie der Aufsichtsbehörde - Erwerb und Veräusserung von Grundeigentum und dessen Belehnung oder Belastung mit Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten.