Gemäss den organisatorischen Bestimmungen der Stiftungsurkunde (act. 06.1.3.1) ist oberstes Organ der Stiftung ein 15-köpfiger Stiftungsrat, dem die folgenden Befugnisse zukommen: - Allgemeine Aufsicht über den gesamten Spitalbetrieb sowie Verwaltung des Stiftungsvermögens - Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung - Erlass und Revision eines Organisationsreglementes. In dieses sind auch Bestimmungen über die Genehmigung des Voranschlages, über Wahlen, insbesondere der Kontrollstelle, sowie über Abstimmungen und Einberufung der Organe aufzunehmen.