{"Signatur": "GR_KG_006", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2003-02-10", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_006_ZF-2002-76_2003-02-10.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZF_2002_76_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097645a8fe74da628b95d7826340d3adaed862685384520c7cf6b7ad73187103bfefedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097645a8fe74da628b95d7826340d3adaed862685384520c7cf6b7ad73187103bfefedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZF_2002_76", "Checksum": "ea06cd149f922dda78b2010fae13231d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZF 2002 76"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Zivilkammer 10.02.2003 ZF 2002 76"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile I 10.02.2003 ZF 2002 76"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. 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Dies soll\ndurch Abbau von Doppelspurigkeiten im Versorgungsangebot und durch das Nutzen von möglichen Synergieeffekten im medizinischen und administrativen Bereich,\nmit einem geschätzten jährlichen Einsparungspotential von 4-5 Mio. Franken, erreicht werden. Im Juni 1998 erstattete die Regierung aufgrund mehrerer parlamentarischer Vorstösse dem Grossen Rat einen ausführlichen Bericht über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, der vom Parlament in der Oktobersession\n1998 einstimmig gutgeheissen wurde. Im Herbst 1999 gründeten die Trägerschaften der drei Spitäler in Chur die einfache Gesellschaft \"Spitäler Chur\" mit dem\nZweck, vorgenanntes Ziel zu erreichen. Ihr strategisches Gremium, die Gemeinsame Spitalkommission (GSK), nahm am 1. Januar 2000 ihre Tätigkeit auf und legte\nim Januar 2002 ein Umsetzungskonzept nach dem Modell 1-1-3 (1 Träger, 1 Spital,\n3 Standorte) vor. Dieses umfangreiche Dokument war begleitet von einem ausführlichen Bericht zur neuen Disziplinenzuordnung an die einzelnen Spitäler beziehungsweise an die verschiedenen Versorgungsstandorte unter einem Dach und von\neinem Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Letzterer geht im Falle des\nSpital Z.s davon aus, dass die Stiftungsurkunde hinsichtlich des Stiftungszwecks\nkeine Änderung erfordere, hingegen eine Änderung der Urkunde in bezug auf die\nOrganisation notwendig sei.\n4\n\nMit Beschluss vom 19. März 2002 befürwortete die Regierung namens des\nKantons als Träger des Frauenspitals Fontana dieses Umsetzungskonzept und\nstimmte unter anderem der Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft in\nder Form einer Aktiengesellschaft zu, mit welcher die 3 Spitäler inhaltlich übereinstimmende Managementverträge abschliessen sollen. Dabei wies sie auf die Notwendigkeit einer vorgängigen Änderung der Stiftungsurkunde des Spital Z.s im\nSinne des Umsetzungskonzepts hin. Von der Stiftung Spital Z. Chur werde erwartet,\ndass sie bis 20. April 2002 zu Handen der GSK zum unterbreiteten Konzept und\nden Anträgen ebenfalls Stellung beziehe und verbindlich entscheide.\n\nIn der Folge verabschiedete die Regierung, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 des\nBundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), am 17. Juni\n2002 die Spitalplanung 2002 und erliess mit Wirkung ab 1. Juli 2002 eine so genannte Spitalliste. Darin sind unter anderem die Leistungsaufträge der Churer Spitäler definiert. Das Spital Z. ist dort in der Kategorie eines Regionalspitals für die erweiterte Grundversorgung eingereiht. Die erweiterte Grundversorgung umfasst die\nDiagnostik, Therapie und Pflege aller Krankheiten und Unfälle, die weder aus Qua-\nlitäts- oder Kompetenzgründen noch aus Kosten-/Nutzenüberlegungen in einem\nZentrumsspital erbracht werden müssen, mit einem Angebot an spezialärztlicher\nTätigkeit, welches über Allgemeine Innere Medizin, Allgemeinchirurgie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe hinausreicht. Die spezialärztliche Tätigkeit darf jedoch nur\nim genau spezifizierten Fall die Breite der Zentrumsversorgung erreichen. Gemäss\nSpitalliste sollte das Spital Z. den Leistungsauftrag für Medizin, Chirurgie, Urologie\n(nur bis 30. Juni 2003) und Ophthalmologie (als Zentrumsversorgung) erhalten. Die\nSpitalliste focht das Spital Z. beim Verwaltungsgericht an. Am 15. Oktober 2002\nsetzte die GSK eine Arbeitsgruppe zur Gründung einer Betriebsgesellschaft im\nSinne des Umsetzungskonzepts ein.\n\nC. Die Vereinigung P. (P.) wurde am 21. Juli 1998 als Verein gemäss Art.\n60 ff. ZGB gegründet, mit dem Zweck \"das Spital Z. (Chur) als autonomes, qualitativ\nleistungsfähiges und zeitgemässes Regionalspital, das die freie Arzt- und Spitalwahl gewährleistet, zu erhalten und zu fördern\". Ihm gehören rund 2'000, vorwiegend aus den Gemeinden der Spitalregion Churer Rheintal stammende Mitglieder\nan, worunter X., Chur, der gleichzeitig Aktuar/Protokollführer des Vereins ist.\n\nDie P. und X. befürchten, bei einem Zusammengehen der 3 Spitäler unter\ngemeinsamer Führung einer Betriebsgesellschaft im eingangs geschilderten Sinn\nwerde der Stiftungszweck des Spital Z.s verletzt, weil die der Stiftung zugedachten\n5\n\nAufgaben zum einen vom Spital Z. selbst, demnach nicht von einer fremdgesteuerten Betriebsgesellschaft, wahrzunehmen seien. Sodann bedeute der heutige Stiftungszweck in Verbindung mit dem darin enthaltenden Hinweis auf das geltende\nkantonale Recht, dass das Spital Z. ein Regionalspital mit erweiterter Grundversorgung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die\nFörderung der Krankenpflege vom 30. Mai 1979 (BR 506.050) sei und zu bleiben\nhabe. Das Spital Z. müsse diesen Versorgungsauftrag weiterhin ungeschmälert, namentlich inklusive Akutmedizin, und zwar an ihrem derzeitigen Betriebsstandort\nLoëstrasse 99 erfüllen. Jegliche Beschränkung dieses Aufgabenbereichs müsse zu\neinem Leistungsabbau zum Nachteil der Stiftungsdestinatäre führen und komme\ndaher einer Verletzung des Stiftungszwecks und des Organisationsstatuts gleich,\nbeziehungsweise es sei solches solange unzulässig, als nicht vorgängig die Stiftungsurkunde (Zweck und Organisation) und das Organisationsreglement durch die\nzuständigen Aufsichtsbehörden geändert würden. Letzteres bekämpfen sie.\n\n"}