Ganz im Gegenteil. So bestätigte etwa Dr. med. C. F., der seinerzeit die Einlieferung von S. Z. in die Kinderklinik des Kantonsspitals veranlasst hatte, in einem ärztlichen Zeugnis vom 7. Dezember 2002 gegenüber der Präsidentin der Vormundschaftsbehörde des Kreises X., dass sich das Mädchen seiner Einschätzung nach zur Zeit in einem psychisch stabilen Zustand befinde.