3. Als die Vormundschaftsbehörde des Kreises X. am 18. Juli 2002 die inzwischen nicht mehr genehme Erziehungsaufsicht anordnete, stand sie noch unter dem Eindruck des Suizidversuches von S. Z. vom 14. Juni 2002, der von den Ärzten der Klinik für Kinder und Jugendliche des Kantonsspitals C. sowie jenen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden als schwerwiegend eingestuft wurde, auch wenn nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden könne, ob das Mädchen tatsächlich habe sterben wollen.