In Anlehnung an entsprechende Ratschläge der Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals wurde Pfarrer H. beauftragt, in erster Linie darauf hinzuwirken, dass weiterhin eine regelmässige Betreuung von S. Z. und ihrer Eltern durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Graubünden gewährleistet sei. Ausserdem sollte er die Eltern beim Entscheid darüber unterstützen, ob die Interessen ihrer Tochter einen Schulwechsel nahe legen würden.