Ihr Leiter, Dr. med. E. K., wandte sich mit Schreiben vom 28. Juni 2002 an die Vormundschaftsbehörde des Kreises X. und beantragte die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft, wobei empfohlen wurde, hiermit eine der Familie vertraute Person zu betrauen, beispielsweise den Gemeindepfarrer, der auf Veranlassung der Eltern bereits an einer Besprechung in der Klinik teilgenommen habe. Anlass für dieses Vorgehen war vor allem die Behauptung des Mädchens nach dem Aufwachen, dass sie von ihrem Vater geschlagen worden sei, dann aber auch der Umstand, dass sie sich in der Schule in X. offenbar nicht ausreichend habe integrieren können.