Beigezogen worden war überdies die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals C.. Ihr Leiter, Dr. med. E. K., wandte sich mit Schreiben vom 28. Juni 2002 an die Vormundschaftsbehörde des Kreises X. und beantragte die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft, wobei empfohlen wurde, hiermit eine der Familie vertraute Person zu betrauen, beispielsweise den Gemeindepfarrer, der auf Veranlassung der Eltern bereits an einer Besprechung in der Klinik teilgenommen habe.