bb. Der Zeuge Y., der für die R. die Verhandlungen über den Verkauf des Baulandes führte, sagte aus, es habe von Anbeginn der Verhandlungen an festgestanden, dass die Interessenten für das Bauland die Herren D. und C. gewesen seien (act. IV/7 S. 2 sub 3 letzter Satz). Er habe aber nicht gewusst, „ob überhaupt eine Abmachung zwischen der I. und Herrn D., bzw. zwischen der I. und Herrn C. bestanden“ habe (act. IV/7 S. 3 sub 6 zweiter Absatz). 6