IV/6 S. 2, 4. Absatz). X. fügte hinzu: „Ich, d.h. unsere Firma wurde in der Folge aktiv und machte den ersten Schritt, indem wir der R. ein Kaufangebot über 5'000 m2 erschlossenes Bauland machten.“ Er räumte auf Ergänzungsfrage des Rechtsvertreters des Beklagten und Berufungsbeklagten ein, dass es keinen Schriftverkehr zwischen der I. und C. „im eigentlichen Sinne“ gegeben habe (act. IV/6 S. 6 sub 2 erster Satz).