In seiner Prozessantwort vom 26. November 2001 (act. I/3) liess der Beklagte kostenfällige Abweisung der Klage beantragen. 3 D. Mit Urteil vom 12. Juni 2002 verneinte das Bezirksgericht Imboden das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Parteien als Teilfrage im Sinne von Art. 94 ZPO, und wies die Klage ab. Die Kosten wurden der Klägerin auferlegt.