A. Die R. war Eigentümerin von ca. 8'000 m2 unerschlossenen Baulandes in der Gemeinde B.. Seit längerer Zeit beabsichtigte sie, dieses Bauland zu verkaufen. Im Jahre 1999 gelangte die I. an die R. und teilte ihr mit, verschiedene Interessenten, welche sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht nannte, seien bereit, ca. 5'000 m2 des Baulandes zu erwerben. Einer dieser Interessenten war D., der die I. als Generalunternehmerin mit der Erstellung einer Werkhalle auf einem Teil des Baulandes betraut hatte.