In der vom Erbschaftsverwalter erstellten Übersicht Nachlass Gartmann vom 9. Februar 1999 (bekl. Akt. 2), die sich ihrerseits auf Anordnungen des Erblassers in dem sich nicht mehr bei den Akten befindlichen sogenannten schwarzen Büchlein stützt, werden anrechenbare Vorbezüge von W. A. für die Deckung von Ausbildungs- und Hochzeitskosten etc. in der Höhe von Fr. 19'986.– ausgewiesen. Dieser Betrag wurde von der Vorinstanz übernommen und blieb im Weiterzugsverfahren vor der Zivilkammer unbestritten.