der Klägerinnen vor der Zivilkammer (S. 2) ansatzweise Kritik am Vorgehen des Bezirksgerichtes Maloja zum Vorschein kommt, wären die Auswirkungen auf das rechnerische Gesamtergebnis aufzuzeigen gewesen, was dann seinerseits wieder seinen Niederschlag in der Berufungserklärung hätte finden müssen. Dies aber ist gerade nicht geschehen. Dass die Annahme, der Wertzuwachs bei den Immobilien etc. sei konjunkturbedingt gewesen und die Ersparnisse aus Einkommen hätten sich im Ergebnis durch unbezahlt gebliebene Kosten für Heim- und Spitalaufenthalte in entsprechender Höhe wieder verringert, unhaltbar sein soll, leuchtet im Übrigen nicht ein und wurde auch nicht näher dargetan.