3. In seinem Plädoyer anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung stellte der Rechtsvertreter der Klägerinnen das Begehren, es sei die Streitsache in jenen Punkten, die angefochten worden seien, zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht Maloja zurückzuweisen; dadurch soll nach Meinung der Antragstel- 11