Auf die weiteren Ausführungen der Parteivertreter zur Begründung ihrer Rechtsbegehren wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. – Rechtsanwalt Beck gab überdies eine schriftliche Ausfertigung seines mündlichen Vortrages zu den Akten. 9 Die Zivilkammer zieht in Erwägung: