Nach dem Tod der Klägerin am 12. Juni 2001 gaben ihre Erbinnen, die beiden Töchter Y. F.-E. und X. D.-E., am 15. August 2001 die Erklärung ab, dass sie den Prozess weiterführen würden. 5 Gestützt auf eine entsprechende Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Maloja vom 8. Mai 2001 gaben die Parteivertreter am 3. bzw. 5. September 2001 je eine Zusammenstellung zu den Akten, die Aufschluss geben sollen über die güterrechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes (14. März 1962) der ersten Ehefrau von S. A. (R. A. geb. B.).