vertrag hinsichtlich der Zuteilung der einzelnen Vermögenswerte an sie unter Berücksichtigung der nach den vorstehenden Anträgen geregelten Einzelfragen aufzusetzen und abzuschliessen. 10. Unter voller vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge, letztere zuzüglich 7,5 % MWSt, zu Lasten der Klägerin.“ C. Mit Prozesseingabe vom 4. September 2000 unterbreitete Z. A. geb. C. die Streitsache dem Bezirksgericht Maloja, wobei sie an ihren Rechtsbegehren gemäss Leitschein festhielt.