„1. Richterliche Feststellung und Teilung des Nachlasses des am 23. Mai 1996 verstorbenen Erblassers S. A. unter die gesetzlichen Erben. 2. Richterliche Feststellung des ehelichen Reinvermögens zum Zeitpunkt des Todes der ersten Gattin des Erblassers, Frau R. A.-B., am 14. März 1962 und richterliche Festlegung des den dieser Ehe entsprossenen Nachkommen zustehenden Viertels des damaligen ehelichen Reinvermögens zufolge Ehevertrages auf allgemeine Gütergemeinschaft vom 27. August 1957 zwischen S. A. und R. A..