A. S. A. (*03.09.03) war in erster Ehe mit R. A. geb. B. (*11.11.04) verheiratet. Die Trauung fand am 11. Juni 1929 statt. Aus dieser Verbindung gingen drei Kinder hervor, die Söhne W. A. (*23.04.30), Q. A. (*23.04.30) und V. A. (*20.07.41). R. A. geb. B. starb am 14. März 1962. – Gestützt auf einen Ehe- und Erbvertrag vom 27. August 1957 lebte das Ehepaar zuletzt unter dem altrechtlichen Güterstand der Gütergemeinschaft (Art. 215 ff. aZGB). In der gleichen Urkunde war unter anderem auch vereinbart worden, dass nach dem Tod des einen Ehegatten dessen Anteil am Gesamtgut – soweit gesetzlich zulässig – ins Eigentum des überlebenden Ehegatten übergehen solle.