Über die von C. P. stammenden Darlehen war übrigens der Treuhänder ihres Vaters so wenig auf dem Laufenden wie über jene der anderen Tochter, so dass auch sie in den jeweiligen Steuererklärungen nicht aufschienen. – Für die vordergründige Auffälligkeit, dass zu Lebzeiten von R. P. die Darlehen von C. P. dann doch noch einem weiteren Kreis bekannt wurden, nicht aber jene von S. L.-P., gibt es wiederum eine plausible Erklärung.