Diesbezüglich war er niemandem Rechenschaft schuldig, und es ist auch keineswegs aussergewöhnlich, dass Darlehen unter nahen Verwandten in Steuererklärungen nicht ausgewiesen werden. – Nicht gesagt werden kann weiter, dass sich die Vorstellung, R. P. habe eine Tochter um ein Darlehen gebeten, mit seiner Persönlichkeit und seinem bescheidenen Lebenswandel nicht vertrage. Dem ist gerade nicht so, behauptet doch auch die andere Tochter (die Beklagte), dass sie ihrem Vater auf dessen Ersuchen hin mehrfach Darlehen gewährt habe, und aus dem bereits erwähnten Bericht des Beirates geht hervor, dass am 3. Juli 1987 eine bestehende Hypothek erhöht wurde;