1. Im Prozess der Erbin S. L.-P. gegen ihre Miterbin C. P. will die Klägerin im Grunde gerichtlich feststellen lassen, dass ihr im Rahmen der Teilung des noch verbleibenden Nachlasses ihres verstorbenen Vaters – wie von ihm ausdrücklich angeordnet – vorab die Darlehen zurückzubezahlen seien, die er von ihr seinerzeit erhalten habe. Wie bei anderen Ansprüchen, die durch den Tod des Erblassers entstanden sind oder die sonstwie in engem Zusammenhang mit dem Erbfall stehen, handelt es sich auch hierbei um eine erbrechtliche Klage, welche gemäss Art.