100'000.00 seit dem 16.04.1987 mit 5 % festzulegen. 3. Richterliche Feststellung, dass der gesamte Nachlass unter Berücksichtigung der Erbschaftsschuld von CHF 150'000.00 gemäss vorstehender Ziff. 2 zuzüglich Zinsen je zur Hälfte auf die Parteien aufzuteilen ist. 4. Richterliche Anweisung an den Nachlassverwalter, Rechtsanwalt lic. iur. Thomas J. Meile, St. Moritz, die entsprechende Teilung unter den Parteien vorzunehmen. 5. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge, letztere zuzüglich 7,6 % MWSt., für beide Instanzen zulasten der Beklagten und Berufungsbeklagten.“