5. Im Sinne einer vorsorglichen Verfügung wird die richterliche Anordnung zur Weiterführung der Verwaltung des Nachlasses bis zu einem rechtskräftigen Gerichtsentscheid und erfolgter definitiver Erbteilung durch Rechtsanwalt Thomas J. Meile beantragt. 6. Unter voller vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten.“ Beklagtisches Rechtsbegehren: „1. Abweisung der Klage. 2. Unter voller vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin.“