2. Es sei richterlich festzustellen, dass der Klägerin eine Forderung an den Nachlass in Höhe von insgesamt CHF 150'000.00 aus zwei dem Erblasser zu seinen Lebzeiten gewährten Darlehen samt Zins zu 5,5 % seit den jeweiligen Darlehensgewährungen bis zur definitiven Teilung des Nachlasses zusteht. 3. Richterliche Teilung des noch verbleibenden Nachlassvermögens unter Berücksichtigung dieser Darlehensforderung der Klägerin samt Zinsen. 4. Richterliche Anweisung an den von den Parteien als Erbinnen bevollmächtigten Verwalter des Nachlasses, Herrn Rechtsanwalt