„1. Es sei der zum Zeitpunkt der Klageeinreichung noch unverteilte Nachlass des am Y. verstorbenen Erblassers R. P., wohnhaft gewesen in St. Moritz, richterlich festzustellen. 2. Es sei richterlich festzustellen, dass der Klägerin eine Forderung an den Nachlass in Höhe von insgesamt CHF 150'000.00 aus zwei dem Erblasser zu seinen Lebzeiten gewährten Darlehen samt Zins zu 5,5 % seit den jeweiligen Darlehensgewährungen bis zur definitiven Teilung des Nachlasses zusteht.