A. Am Y. verstarb der in St. Moritz wohnhaft gewesene R. P.. Er hinterliess als einzige Erbinnen seine beiden Töchter S. L.-P. und C. P.. Mit Beschluss der Vormundschaftsbehörde des Kreises Oberengadin vom 3. Juni 1987 war für R. P. eine Mitwirkungs- und Verwaltungsbeiratschaft errichtet worden, wobei zum Beirat Rechtsanwalt lic. iur. Thomas J. Meile, St. Moritz, ernannt wurde. Nach dem Ableben des Verbeirateten betrauten die beiden Erbinnen Rechtsanwalt Meile mit der Verwaltung des Nachlasses sowie der Mithilfe bei der Teilung.