War sie Bestandteil der einfachen Gesellschaft oder des Konkubinats, welches ebenfalls den Regeln über die einfache Gesellschaft unterliegen kann, oder bestand darüber ein besonderes Vertragsverhältnis? Es finden sich zu diesen Fragen weder Behauptungen noch Unterlagen bei den Prozessakten. Die für die Beurteilung der Sache notwendigen Grundlagen können nun nicht über die Beweisaussage gemäss Art. 201 ZPO erbracht werden. Die Klage ist auch in diesem Punkt abzuweisen.