2 zu verweisen. Die Welpen respektive deren Verkaufserlös sind Bestandteil der einfachen Gesellschaft. Der Verkaufserlös respektive dessen Verwendung ist im Rahmen der Liquidation der einfachen Gesellschaft zu berücksichtigen und er kann nicht einzeln geltend gemacht werden. Dokumente darüber, dass im weiteren Fr. 300.-- aus der gemeinsamen Kasse bezahlt worden sein sollen, sind keine vorhanden. Ohnehin ist offen, unter welchem Rechtstitel die Wohnung finanziert worden ist. War sie Bestandteil der einfachen Gesellschaft oder des Konkubinats, welches ebenfalls den Regeln über die einfache Gesellschaft unterliegen kann, oder bestand darüber ein besonderes Vertragsverhältnis?