Bis zur Mitteilung der Auflösung der Zuchtgemeinschaft durch I. B. wurden entsprechend beide Parteien in den Stammesurkunden über die in der Zuchtstätte "of Emperor's Joy" geworfenen Welpen als Züchter aufgeführt (KB 4). Weitere Hinweise für das Bestehen einer einfachen Gesellschaft ergeben sich aus dem ins Recht gelegten Kaufvertrag vom 14. August 2000 über die Hündin Noreia of Emperor's Joy, worin beide Parteien als Verkäufer und Züchter aufgeführt sind (KB 6), sowie aus der Broschüre Afghanen-Bulletin, Winter 2000, worin die Zuchtstätte unter dem Namen beider Parteien publiziert ist (KB 9).