gabe sollen 25 Hunde der Zucht angehört haben, wobei deren fünf vom Berufungsbeklagten eingebracht worden seien. Der Wert eines jeden Hundes könne ohne weiteres zwischen Fr. 1'800.-- und Fr. 2'000.-- betragen. Bezüglich der Rückforderung wird argumentiert, die Hypothekarzinsen für die Liegenschaft von I. B. für die Monate November 2000 bis und mit April 2001 in der Höhe von Fr. 5'700.-- seien mit dem Erlös des Verkaufes von drei Welpen zu je Fr. 1'800.-- und aus der gemeinsamen Kasse finanziert worden. Nachdem der Berufungskläger Mitte November 2000 habe ausziehen müssen, habe er den hälftigen Anteil ohne Rechtsgrund bezahlt.