2. In beweisrechtlicher Hinsicht beantragen wir Edition aus Händen des Beklagten, eventuell aus Händen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, Postfach 8276, 3001 Bern: - Zuchtunterlagen betreffend Gemeinschaft "of Emperor's Joy", seit 1995 bis dato, genaue Aufstellung über den gemeinsamen Bestand und über die Abgänge nach dem 15. November 2000 bis dato; - Kaufvertrag für die drei in der Prozesseingabe vom 21. Mai 2001 erwähnten Welpen.