Anlage B/3), Fr. 486.80 (19. November 1993) und Fr. 24'477.60 (26. November 1993, vgl. 2. Teilgutachten AN. Anlage B/3) aus den Überweisungen vom nämlichen Konto auf das verarrestierte Konto bei der Bank AG. (Heute Bank AH.), total somit Fr. 305'979.40. Im Leitschein - das für den Richter verbindliche Grundlage des Prozesses bildende Dokument - ist die Leistungsklage mit Fr. 400'000.-- zuzüglich Zins sowie Fr. 1'670.50 Betreibungskosten beziffert. Anlässlich der Hauptverhandlung vor erster Instanz hat aber die Berufungsklägerin die Forderung auf Fr. 305'816.80 zuzüglich Zins sowie Fr. 1'670.50 Betreibungskosten reduziert; mehr kann ihr nicht mehr zugesprochen werden.