Ab diesem Datum, also ab der Aufnahme der Wertpapiergeschäfte mit der Berufungsklägerin habe sich der Negativsaldo - immer nach Kassatagen - kontinuierlich bis am 11. Oktober 1993 reduziert, an welchem Kassatag erstmals ein Aktivsaldo von ATS 367'017.75 ausgewiesen sei (vgl. Anlage B/1-3 2. Teilgutachten AN.). Die Überweisungen auf Konti der Berufungsbeklagten seien dann mit Kassatagen 13. Oktober 1993 (AO.) und 26. November 1993 (AJ.) erfolgt.